Rottach-Egern/München – Sein Mandant sei erleichtert, dass das Wiederaufnahmeverfahren vergangene Woche nun endlich begonnen hat, sagt Strafverteidiger Klaus Wittmann am Rande der Verhandlung vor dem Münchner Landgericht am Mittwoch. Gemeinsam mit Regina Rick verteidigt der Ingolstädter den wegen Mordes angeklagten Manfred Genditzki. Der 62-Jährige sei davon überzeugt, dass er diesmal vom Vorwurf freigesprochen wird, vor knapp 15 Jahren die 87-jährige Rentnerin Lieselotte Kortüm in deren Badewanne ertränkt zu haben, sagt Wittmann.
Das Gericht hat fünf Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes geladen, die Kortüm betreut haben. Die Verstorbene sei „eigensinnig“ und „schwierig im Umgang“ gewesen, erinnert sich eine der Pflegerinnen. Eine andere hingegen beschreibt die „rüstige Dame“ als „angenehm und freundlich“.
Und wie war das Verhältnis der Rentnerin zum Angeklagten? Als Hausmeister sei Genditzki der 87-Jährigen zur Hand gegangen, habe Einkäufe und Botengänge für sie erledigt. Dennoch habe ihn die Rentnerin „ned so freundlich“, eher „ruppelig“ und „abweisend“ behandelt, berichtet eine Pflegerin. Außerdem sei die 87-Jährige misstrauisch und pedantisch gewesen: Sie habe sich von Genditzki jeden Kassenzettel vorlegen und sich Wechselgeld auf den Cent genau herausgeben lassen.
Nach den Angaben einer anderen Pflegerin soll sich Kortüm hingegen „lobend über Genditzki geäußert“ haben. Eine Dritte wiederum kann sich an ein Streitgespräch der beiden erinnern; allerdings nur daran, dass es laut war. Worum es in dem Gespräch gegangen sein soll, ergibt sich aus der Aussage der Pflegerin in einem der beiden Vorprozesse, in denen Genditzki zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, im Zweitprozess sogar rechtskräftig. Damals hat die diplomierte Krankenschwester angegeben, der alten Dame habe „etwas sehr Wertvolles“ gefehlt. Die 87-Jährige habe Genditzki deswegen Vorwürfe gemacht. An dem Abend, als Lieselotte Kortüm tot in ihrer Badewanne gefunden wurde, steckte ein Schlüssel außen an ihrer Eingangstür. Dass die Rentnerin ihn hat stecken lassen, hält eine der Pflegerinnen für ausgeschlossen: Dafür sei die 87-Jährige zu ängstlich gewesen. Eine andere hingegen berichtet, das sei früher auch schon mal vorgekommen.
Einig sind sich die Zeuginnen, dass die Vorgänge so weit zurückliegen, dass die Erinnerungen verschwimmen. Von Bedeutung für den weiteren Prozess könnte sein, dass sich eine der Pflegerinnen sicher ist, einmal Schmutzwäsche der alten Dame in einem Waschbecken gesehen zu haben. Die Verteidigung geht nämlich davon aus, dass Lieselotte Kortüm beim Versuch, Wäsche in der Badewanne einzuweichen, gestürzt und ertrunken ist – ohne Fremdeinwirkung.
ANDREAS MÜLLER
Die Erinnerungen der Zeuginnen verschwimmen