München – Am 14. Juni will der bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) ein Urteil zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verkünden. Das teilte Präsident Hans-Joachim Heßler bei der mündlichen Verhandlung einer Popularklage gegen das Gesetz mit. Doch es sind auch weitere Klagen und Meinungsverschiedenheiten zu dem Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig, etwa von Grünen und SPD.
Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten in ihrer Popularklage vor allem den Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der „drohenden Gefahr“, der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht, als verfassungswidrig kritisiert. CSU und FW im Landtag und die Staatsregierung halten die Klage für unbegründet.
Mit großen Erfolgschancen rechnen auch die Antragssteller in diesem Verfahren nicht. „Der Ausgang ist relativ klar“, sagte Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, nach der Verhandlung. Ziel der Klage sei vielmehr, Bedenken aus der Bürgerschaft an die Justiz und Staatsregierung zu tragen. „Deswegen ist unsere Klage auch eine wichtige, weil wir die Volksstimmung abholen und sensibilisieren.“ Zuletzt im Fokus war die Möglichkeit des Präventivgewahrsams, der öfter gegen Klimaaktivisten richterlich angeordnet worden war. In keinem anderen Bundesland sei es der Polizei möglich, Bürger schon wegen drohenden Ordnungswidrigkeiten in Vorbeugehaft zu nehmen, kritisierte Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen. Das sei verfassungswidrig. mm/dpa