München – Nur zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der bayerischen Wolfsverordnung hat Ministerpräsident Markus Söder eine Änderung ins Gespräch gebracht. „Sollte dagegen geklagt werden, werden wir uns die Urteile genau anschauen und im Zweifelsfall dann eben entsprechend angepasste Verordnungen auf den Weg bringen“, sagte der CSU-Chef am Montag nach einer Parteivorstandssitzung. Die seit 1. Mai geltende bayerische Wolfsverordnung ist umstritten. Laut einem Bundestagsgutachten ist sie nicht mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht vereinbar. Konkret moniert das Gutachten, dass die Verordnung die Entnahme eines Wolfes bereits nach dem ersten Riss eines Weidetieres ermöglicht. Dies sei mit den Artenschutzvorgaben in der Europäischen Union „grundsätzlich nicht vereinbar“, heißt es im Gutachten. Auch mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz formulierte das Gutachten Rechtszweifel.
Das Gutachten bezweifelt auch, dass getötet werden könnte, obwohl Verletzungen an Weidetieren nicht diesem einen Wolf eindeutig zugeordnet wurden oder werden können. Der Bund Naturschutz (BN) will gegen die Neuregelung klagen. dpa