Neonazi-Verein rechtswidrig enteignet

von Redaktion

Leipzig/Regnitzlosau – Der Freistaat Bayern hat die Immobilie eines Neonazi-Treffs in Oberfranken zu Unrecht beschlagnahmt. Die Beschlagnahmung im Zuge des Verbots eines rechtsextremen Vereins 2014 sei rechtswidrig gewesen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und wies eine Revision des Freistaates Bayern zurück. (Az.: BVerwG 6 C 5.21).

In dem Gebäude in Regnitzlosau im Landkreis Hof hatte das „Freie Netz Süd“ (FNS) seinen Sitz. Der Freistaat hatte die Vereinigung 2014 verboten und dabei auch das Anwesen beschlagnahmt. Das Grundstück samt Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude gehörte der Mutter eines der führenden Köpfe des Vereins. Die Frau klagte gegen die Enteignung. Sie machte vor Gericht geltend, von den politischen Aktivitäten ihres Sohnes nichts gewusst zu haben.

Laut Bundesverwaltungsgericht können Besitztümer Dritter im Rahmen eines Vereinsverbotes eingezogen werden, wenn derjenige „durch Überlassen der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat“. Dies setze aber voraus, dass der Besitzer der Dinge von der Existenz der Vereinigung und ihren verfassungswidrigen Bestrebungen wisse.

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