Streit um Ettaler Bier

von Redaktion

Gebraut in Hessen: Abmahnverein sieht Verbraucher getäuscht

VON JOHANNES WELTE

Ettal – Muss ein Bier, für das mit einem Bild des Benediktiner-Klosters in Ettal (Garmisch-Partenkirchen) und einem Mönch auf dem Etikett geworben wird, auch in der abgebildeten Abtei oder überhaupt in Bayern gebraut werden? Die Wettbewerbszentrale – ein Abmahnverein – wendet sich mit einer Unterlassungsklage gegen die „aus ihrer Sicht irreführend gestaltete Produktausstattung und die Bewerbung eines Flaschenbiers“.

Wer im Internet die Webseite benediktiner-weissbräu.de/benediktiner-hell öffnet, wird vom Ettaler Panorama mit der Klosterkirche im Vordergrund und den Worten: „Dem Himmel so nah“ begrüßt. Es geht um das Benediktiner Hell. „In Lich gebraut nach benediktinischer Originalrezeptur für die Benediktiner Weissbräu GmbH, Ettal“, wie es ganz am Anfang der Seite heißt.

Die Werbung erwecke „den verbrauchertäuschenden Eindruck, es handle sich bei dem Bier um ein in Bayern produziertes Produkt“, argumentiert die Verbraucherzentrale. Denn das Benediktiner Hell werde tatsächlich von der Bitburger Brauereigruppe in Lizenz an deren Standort im hessischen Lich gebraut. Die beklagte Brauerei bestreitet eine Herkunftstäuschung. Die Hinweise auf Ettal erfolgten „in zulässiger Weise“, weil sich dort der Geschäftssitz des Unternehmens befinde. Auch werde das Bier aufgrund eines Vertrags mit dem Kloster Ettal „nach dessen Rezept und unter dessen Kontrolle“ gebraut.

Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München befasste sich am Mittwoch mit der Klage, das Urteil wird am 14. Juli verkündet werden.

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