München – Noch hat kein Landratsamt in Bayern einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Schon seit 1. Mai könnte durch eine neue Verordnung aber schneller abgeschossen werden. Der Bund Naturschutz (BN) hat das gestern erneut scharf verurteilt – und erklärt, weshalb er vor dem Verwaltungsgerichtshof dagegen klagen wird.
„Die Verordnung verstößt massiv gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht“, sagte Anwältin Franziska Heß, die den BN vor Gericht vertritt. In den nächsten Tagen oder Wochen soll die Klage eingereicht werden. Die Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art würde die Verordnung nicht nur unterlaufen, sondern auch den weiträumigen Abschuss zulassen. „So werden auch Wölfe ohne auffälliges Verhalten geschossen.“
Der BN fordert weiter die staatliche Kostenübernahme für Schutzmaßnahmen wie Zäune, Hirten und Herdenschutzhunde. Bayern hinke hier anderen Bundesländern hinterher. „Schaf- und Ziegenhalter sind am stärksten von möglichen Rissen bedroht. Sie brauchen Unterstützung, bevor sie passieren“, sagte Uwe Friedel, Wolfsexperte des BN. Daher müssten die bereits ausgewiesenen Weideschutzzonen deutlich eingegrenzt werden. „Auch im Berggebiet mit schwieriger Zäunbarkeit müssen die Voraussetzungen für eine ständige Behirtung durch eine Förderung verbessert werden“, forderte Friedel. Nur wo Herdenschutz nicht wirke, sei manchmal ein Abschuss nötig. Die Zahl der Risse lasse sich nur durch Herdenschutz deutlich reduzieren – nicht durch Gewehre.
Wegen der Verordnung würde effektiver Herdenschutz weiter vernachlässigt, sagte auch BN-Vorsitzender Richard Merger. „Mit der Klage fordern wir geltendes Recht ein. Wenn Markus Söder und Hubert Aiwanger uns deshalb kritisieren, zeigt das ihr fehlendes Rechtsverständnis. Die juristisch abenteuerliche Verordnung wird als billiges Wahlkampfthema benutzt und schürt Ängste.“ sco