Augsburg/Lübeck – Der verurteilte Entführer der zehnjährigen Ursula Herrmann, der seit 15 Jahren im Gefängnis sitzt, soll frei kommen. Wie das Landgericht Lübeck gestern nach einer Anhörung mitteilte, soll der Rest seiner lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bis die Entscheidung rechtskräftig ist, bleibe der Mann noch im Gefängnis, sagte ein Gerichtssprecher. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.
Der Fall Ursula Herrmann ist eines der spektakulärsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Mädchen war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Die Zehnjährige erstickte darin. Erst im Mai 2008 wurde der mutmaßliche Täter in Schleswig-Holstein festgenommen. Der damals 58 Jahre alte Mann lebte mittlerweile in Kappeln an der Schlei. Einst wohnte er in der Nähe der Familie Herrmann.
Im März 2010 verurteilte ihn das Landgericht Augsburg wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft. Diese verbüßte er wegen seines Umzugs nach Norddeutschland in Lübeck. Der Mann beteuert bis heute seine Unschuld. Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann laut Strafgesetzbuch nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sich der Täter während der Haftzeit nichts zu Schulden kommen ließ.