Rottach-Egern – Im vermeintlichen Badewannenmord von Rottach-Egern im Kreis Miesbach drehte sich gestern vieles um den besagten Tatort, die Badewanne. Laut Schilderung eines Kripobeamten war selbige für das Opfer, die 87-jährige Lieselotte Kortüm, zu Lebzeiten tabu gewesen. Ihre 61-jährige Freundin hatte Gegenteiliges behauptet. Doch sie starb, bevor das aktuelle Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht München I aufgenommen werden konnte. Gestern sagte ihr Ehemann aus.
Demnach war die Entlastungszeugin bei Lieselotte Kortüm als Verkäuferin angestellt gewesen. Die beiden Frauen kannten sich, weil der Vater der 61-Jährigen einige Jahre mit Lieselotte Kortüm befreundet gewesen war. Damals lebte das Paar in Grainau bei Garmisch-Partenkirchen. Während der gemeinsamen Geschäftszeit hatte die jüngere Freundin mitbekommen, wie Lieselotte Kortüm beharrlich ihre Wäsche in der Badewanne vorwusch, selbst wenn es eine Waschmaschine gab. Angeblich versuchte sie, die Seniorin davon abzubringen – erfolglos. Die 87-Jährige hatte diese Art des Waschens in ihrer ostpreußischen Heimat gelernt und nie geändert.
Für das Verfahren ist diese Beobachtung enorm wichtig. Denn bislang gingen die urteilenden Gerichte davon aus, dass Lieselotte Kortüm im Oktober 2008 vom Angeklagten Manfred Genditzki (63) in der Wanne ihrer Wohnung in Rottach-Egern ertränkt wurde, nachdem er ihr zuvor im Streit zwei Schläge auf den Hinterkopf verpasst hatte. Nur Genditzki, Hausmeister in der Wohnanlage, kam als Täter infrage. Er hatte den Vorwurf stets bestritten, saß 13 Jahre hinter Gittern. Dank neuer Gutachten, die ihn als Täter ausschließen, wurde er vorzeitig entlassen.
Die jüngere Freundin hatte sich bei Verteidigerin Regina Rick gemeldet, als sie in den Medien von dem Prozess erfuhr. Über ihr Wissen legte sie eine eidesstattliche Versicherung ab. ANGELA WALSER