Tödliche Raserei mit 233 km/h

von Redaktion

Angeklagter steht erneut vor Gericht – 22-Jähriger starb auf A9

Ingolstadt – Ein tödlicher Raserunfall mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf einer Autobahn muss in den kommenden Wochen vom Landgericht Ingolstadt juristisch neu bewertet werden. Der heute 26 Jahre alte Mann war bereits zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil aufgehoben.

Der neue Prozess begann am Dienstag mit der umfangreichen Verlesung der bisherigen Akten. Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS getunt. Er hätte damit etwa 330 Kilometer pro Stunde fahren können, auf öffentlichen Straßen hätte er sich aber nicht mehr ans Steuer setzen dürfen. Am Unfalltag im Oktober 2019 fuhr der Mann auf der A9 bei Ingolstadt mit mindestens 233 Kilometern pro Stunde in einem Bereich, in dem zu dieser Zeit maximal Tempo 100 erlaubt war. Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung mit Tempo 207 ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto hatte keine Überlebenschance.

Der BGH gab den Revisionsanträgen sowohl der Verteidiger als auch des Nebenkläger-Anwalts statt. Die Verteidiger hatten einen Freispruch verlangt, weil sie die Schuld für den Unfall beim Opfer wegen dessen Spurwechsels sehen. Der Nebenkläger-Anwalt verlangt eine Verurteilung wegen Totschlags. Er vertritt den Vater, der am Dienstag ein T-Shirt mit dem Foto seines getöteten Sohnes trug.

Die Richter in Karlsruhe bemängelten, dass die zunächst zuständige Ingolstädter Strafkammer einerseits einen Gefährdungsvorsatz des Angeklagten im Sinne des Paragrafen gegen illegale Autorennen bejaht, andererseits aber einen Tötungsvorsatz verneint habe. Der nun zuständige Kammervorsitzende sagte, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht komme. Bis Mitte Juli sind drei weitere Verhandlungstage geplant.

Der mittlerweile in Berlin lebende Angeklagte hatte bereits früher beteuert, dass er den Tod des anderen Fahrers sehr bedauere. Am Dienstag erklärte er, dass er mit der Autotuning-Szene nichts mehr zu tun habe. Und selbst als Beifahrer bekomme er nun mitunter Panik. ULF VOGLER

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