Polizeigesetz ist mit Verfassung vereinbar
Gericht weist Klage ab – Streit dauert an
München – Das seit Jahren vielfach kritisierte bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) hat erneut einer juristischen Prüfung des Verfassungsgerichtshofs standgehalten. Die eingereichte Popularklage sei in weiten Teilen unzulässig, auch weil eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt worde