Polizeigesetz ist mit Verfassung vereinbar

von Redaktion

Gericht weist Klage ab – Streit dauert an

München – Das seit Jahren vielfach kritisierte bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) hat erneut einer juristischen Prüfung des Verfassungsgerichtshofs standgehalten. Die eingereichte Popularklage sei in weiten Teilen unzulässig, auch weil eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt worden sei, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler.

Mit der Entscheidung ist die juristische Debatte um das Gesetz aber noch nicht vorbei. „Es ist sicher nicht das letzte Mal, dass wir uns zur Problematik des Polizeiaufgabengesetzes hier sehen“, sagte Heßler im Anspielung auf weitere Klagen der Oppositionsparteien SPD und der Grünen. Im vergangenen Jahr war bereits eine Klage der Linkspartei gegen die im Gesetz festgelegte polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen worden.

Viele Details im PAG sind seit Jahren umstritten – unter anderem die Möglichkeit des richterlich angeordneten Präventivgewahrsams, der zuletzt häufiger gegen Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ wegen ihrer Klebeaktionen angewandt worden war. Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München und die Dachorganisation des Bundes in Bayern hatten in ihrer 2018 eingereichten Klage vor allem den Präventivgewahrsam und den im Gesetz verankerten Begriff der „drohenden Gefahr“ als verfassungswidrig kritisiert. Die Kritik an der „drohenden Gefahr“ war aber laut Heßler in der Klage nicht ausreichend begründet, daher seien die Klagepunkte dazu abgewiesen worden.

Beim Präventivgewahrsam sei die Klage zulässig, letztlich aber unbegründet gewesen. So sei ein Freiheitsentzug nur als letztes Mittel („ultima ratio“) zulässig. Die Dauer einer Gewahrsamnahme bis zu einer Höchstfrist von zwei Monaten sei angemessen. Der Gesetzgeber verfolge letztlich mit dem Gesetz ein legitimes Ziel.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil ebenso wie Jürgen Köhnlein, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern. Er  sagte: Das prognostizierte Horrorszenario eines „Polizeistaats Bayern“ sei durch das PAG nicht eingetreten.  mm/dpa

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