Schamane muss ins Gefängnis

von Redaktion

Wolfratshausen/München – Ein selbst ernannter Wunderheiler und Schamane aus Wolfratshausen ist am Mittwoch vom Münchner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen, Vergewaltigung und weiterer Delikte zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Der 64-Jährige hat Therapien mit Froschgift, Massagen, Gesängen und Atemübungen angeboten. Auch bei einer 14-Jährigen, mit der er in einen Wald gefahren ist und sie aufgefordert hat, sich auszuziehen und einen Baum zu umarmen. Anschließend hat er sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Wenige Tage später hat er das Mädchen rückwärts in einen Zufluss des Sylvensteinsees gestoßen – aus drei Metern Höhe. Danach hat er sie in seinen Wohnwagen gebracht, sie am ganzen Körper mit Öl massiert und vergewaltigt.

Der Angeklagte hat die Taten bestritten. Dem Mädchen seien die Vorgänge nur „in ihrem Verstand“ widerfahren, hat er sich beim Prozessauftakt verteidigt. Dem hat der Vorsitzende Richter Martin Hofmann bei der Urteilsbegründung eine klare Absage erteilt: Der 64-Jährige habe „Unsinn erzählt“ und damit das Mädchen verhöhnt. Die Angaben der 14-Jährigen würden zu DNA-Spuren, Chat-Nachrichten und anderen Beweisen passen. „Der Angeklagte ist kein Therapeut, sondern ein Sexualstraftäter“, stellte Hofmann klar. Über das Strafmaß war der nicht vorbestrafte 64-Jährige sichtlich schockiert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ANDREAS MÜLLER

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