Würzburg/Sydney – Jahrelang tut sich im Fall des gewaltsamen Todes einer Unterfränkin in Australien nichts, dann gibt es plötzlich neue Ermittlungen – und nun die überraschende Wende: Die Mordanklage gegen den damaligen Freund der Touristin Simone Strobel ist in Australien fallen gelassen worden. „Unsere Enttäuschung ist natürlich riesengroß“, sagte der Vater der Toten der „Main-Post“ in Würzburg. „Wir wissen noch gar nicht, wie uns geschieht.“
Somit ist mehr als 18 Jahre nach dem Verbrechen weiter unklar, wer für den Tod der 25 Jahre alten Erzieherin aus dem Landkreis Würzburg verantwortlich ist. Ihr früherer Partner hatte eine Beteiligung an der Tat stets abgestritten. Er lebt seit Jahren in Australien und ist verheiratet. Wie das zuständige Gericht Lismore bestätigte, wurden alle Anklagepunkte gegen den Mann fallen gelassen.
Im Juli vergangenen Jahres war der damals 42-Jährige überraschend festgenommen und des Mordes an Strobel beschuldigt worden, mit der er 2005 durchs Land gereist war. Außerdem wurde er wegen Justizbehinderung angeklagt. Wenige Tage später kam der Mann, der ebenfalls aus Unterfranken stammt, auf Kaution frei, weil die Anklage nach Ansicht der zuständigen Richterin nicht genügend Beweise vorgelegt hatte.
Die Umstände von Strobels Tod sind bis heute nicht geklärt. Im Jahr ihres Todes kam die junge Frau mit ihrem Freund nach Australien. Beide reisten mit einem Wohnmobil durch das Land und wurden später von der Schwester des Mannes und deren Freund begleitet. Die vier waren gemeinsam auf einem Campingplatz in Lismore etwa 700 Kilometer nördlich von Sydney, als Strobel im Februar 2005 plötzlich verschwand. Tage später fand man ihre Leiche unweit des Campingplatzes unter Palmwedeln. Ihr damaliger Freund hat immer seine Unschuld beteuert, galt aber über all die Jahre als Hauptverdächtiger. Die australischen Ermittler warfen dem Deutschen vor, die Frau in dem Wohnmobil erstickt und ihre Leiche dann versteckt zu haben. Der Verteidiger des Verdächtigen hatte der Justiz vorgeworfen, sich nur auf Theorien und Ideen ohne konkrete Beweise zu berufen. Auf einem in der Nähe des Leichenfundorts entdeckten schwarzen Kleidungsstück sei hingegen 2019 genetisches Material einer anderen Person, „eines unbekannten Mannes“, nachgewiesen worden.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte im Zuge der neuen Ermittlungen in Australien ein Rechtshilfe-Ersuchen gestellt. Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach erklärte: „Die australische Entscheidung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf unser Verfahren.“ Eine Bewertung der neuen Entwicklungen sei noch nicht möglich.