München/Berlin – Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich bei ihrer Frühjahrskonferenz darauf geeinigt, für mehr Videoüberwachung in Zügen, Straßenbahnen und an Bahnhöfen zu sorgen. Versammeln konnten sich die Mitglieder der Innenministerkonferenz (IMK), die am Freitag endete, außerdem hinter der Forderung, eine Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung von Fällen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Das blockiert bislang auf Bundesebene vor allem die FDP, die stattdessen das Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen hat, bei dem Daten nur bei einem konkreten Anlass gesichert werden.
Für Schlagzeilen sorgte vor allem die Debatte über das Messerverbot: In einem gemeinsamen Papier heißt es, in Zügen sei ein „besonderer Schutz“ nötig, da es bei Gewalttaten kaum Flucht- oder Ausweichmöglichkeiten gebe. Wegen der überregionalen Verkehrsverbindungen sei eine bundeseinheitliche Regelung zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen erforderlich. Diese sollte daher vom Bundesinnenministerium geprüft werden.
Das Bundesministerium werde auch gebeten, „gegebenenfalls auf eine entsprechende Änderung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, insbesondere in Bezug auf Messer, hinzuwirken“. Für die Kontrolle sollten weder das Zugpersonal und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste in erster Linie verantwortlich sein, sondern das müssten Bundespolizisten und Beamte der Landespolizeien sein, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote. Bundesministerin Nancy Faeser (SPD) setzte sich mit ihrer Forderung nach einem kompletten Verbot von Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zügen, U-Bahnen und Bussen offenbar zunächst nicht durch. Sie hatte im April gesagt: „Wer mit dem Flugzeug reist, darf ja auch kein Messer mitnehmen.“ Mehrere Politiker wie etwa Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) widersprachen und verwiesen auf den großen Kontrollaufwand für die Polizei. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält ein solches Verbot für kaum kontrollierbar. dpa