Im Krankenbett vor Gericht

von Redaktion

Angeklagter überlebt Sprung in 15 Meter Tiefe: Wollte er zuvor den Liebhaber seiner Frau töten?

Salzburg/Traunstein – Ein Informationstechniker aus dem Kreis Traunstein soll am 26. November 2021 versucht haben, erst den Liebhaber seiner Frau und dann sich selbst umzubringen. Ein Abschiedsbrief mit der Ankündigung wurde allerdings zu früh geöffnet – die Polizei entdeckte den Mann, als er in Salzburg offensichtlich auf die Affäre seiner Frau – einen Arzt – wartete. Beim Anblick der Beamten sprang der jetzt 41-jährige Angeklagte von einem Parkdeck – 15 Meter in die Tiefe. Er überlebte schwer verletzt, heute ist er gelähmt. Zurzeit lebt er auf einer speziellen Krankenstation in einer Haftanstalt in Salzburg.

Wegen versuchten Mordes musste er sich gestern vor Geschworenen und Berufsrichtern vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. An der Verhandlung durfte er nur im Krankenbett teilnehmen. Der Gefängnisarzt ordnete an, dass jeweils nach 90 Minuten 45 Minuten Pause eingelegt werden müssen.

Die Ehefrau hatte laut Staatsanwalt Leon-Atris Karisch mehrere Affären. Am 22. November 2021 habe der Angeklagte im Badezimmer ihr Zweithandy entdeckt und darauf eindeutige Fotos entdeckt. Eine besondere Beziehung soll die Frau mit einem Arzt des Landeskrankenhauses in Salzburg gehabt haben. Der Angeklagte – zufällig ebenfalls Mitarbeiter der Landeskliniken – recherchierte, wann der Arzt Dienst hat. Vier Tage später „lauerte er mit Küchenmessern und einem Schwert im Auto auf den Nebenbuhler“, so der Staatsanwalt. In dem Abschiedsbrief hatte der Angeklagte die Tat nicht nur angekündigt, sondern auch den Nachlass für seine beiden Söhne regeln wollen. Der Bitte, den Brief erst nach seinem Tod zu öffnen, kam seine Tante damals nicht nach. Sie alarmierte die Polizei.

Christoph Mandl, der Anwalt des Angeklagten, sagte gestern: „Er hat Fehler gemacht, er war in einem Ausnahmezustand, es tut ihm leid.“ Der Arzt sei zu keinem Zeitpunkt in der Nähe und damit nicht in Gefahr gewesen. Sein Mandant werde ihn hier das erste Mal sehen. „Es ist kein Mörder, der hier vor Ihnen liegt.“ Mandl erinnerte die Geschworenen daran, dass sie beim kleinsten Zweifel freizusprechen hätten – es drohten bis zu 20 Jahre Haft. Der 41-Jährige sei ab dem Becken gelähmt, beide Beine müssten wohl in nächster Zeit amputiert werden.

Der Angeklagte und seine Frau hatten sich 2000 kennengelernt, 2012 geheiratet und zwei Söhne bekommen. Mit dem Fund des Handy sei für seinen Mandanten eine Welt zusammengebrochen. „Er hat in den Tagen danach immer wieder auffällig Messer in das Auto getragen, weil er seiner Ehefrau ein schlechtes Gewissen machen wollte.“

Die Ehefrau und der Arzt, der im Kreis Rosenheim wohnt, hatten sich über eine Dating-Plattform kennengelernt. Der Mediziner forderte ein Teilschmerzengeld von 3000 Euro, der Angeklagte wies die Forderung gestern zurück. Er selbst machte nur wenige Aussagen. Vor Ablauf der ersten 90 Minuten wurden seine Ehefrau, die Mutter und die Tante aufgerufen – alle nahmen vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Gabriele Wörgötter, Fachärztin für Psychatrie und Neurologie, sagte als Gutachterin aus: „Der Angeklagte war zurechnungsfähig.“ Er habe ein halbes Jahr nach der Tat zum angeklagten Mordversuch und zu seinem Selbstmordversuch nur vage Auskünfte gemacht. Er sagte aber, er habe in seinem Leben schon viele Kränkungen erlebt – unter anderem innerhalb der Familie, weil der jüngere Bruder den elterlichen Hof geerbt habe. Später aber auch in zahlreichen Arbeitsstellen. „Zum Brief meinte er nur, er hätte die Tötung in Aussicht gestellt, aber es nicht wirklich vorgehabt.“

Das Geschworenengericht verurteilte den Traunsteiner zu sieben Jahren Haft. Als strafmildernd wertete es, dass es beim Versuch geblieben ist und er seinen Job verloren hat. MICHAEL HUDELIST

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