„Wir knicken nicht ein“

von Redaktion

Streit um Schwimmteich eines Unternehmers am Tegernsee

Rottach-Egern – Solche Geschichten gibt es vielleicht nur am Tegernsee: Ein vermögender Unternehmer baut sich einen riesigen Schwimmteich, vermutlich illegalerweise. Trotz rechtskräftiger Urteile gibt es immer noch keine Beseitigungsanordnung durch das Landratsamt – und jetzt verklagt die Gemeinde deshalb den Freistaat Bayern.

Seit 2019 erhitzen die Baupläne des vermögenden Unternehmers Ulrich Humbaur die Gemüter in Rottach-Egern. Der Chef des gleichnamigen Nutzfahrzeug-Herstellers (unter anderem Kögel-Anhänger) aus Gersthofen/Schwaben hatte das ehemalige Anwesen des verstorbenen Metro-Milliardärs Otto Beisheim am Bartlmäweg erworben und großzügig umgebaut. Schon das war strittig – endgültig das Maß überschritten sah der Gemeinderat aber bei der Anlage eines riesigen, mehrstufigen Schwimmteichs, der sich in den Außenbereich erstreckt. Dagegen ging die Gemeinde juristisch vor und gewann zum Schluss sogar vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. O-Ton von Bürgermeister Christian Köck (CSU) im August 2022: „Wir knicken auch vor großen Namen nicht ein.“

Der Schwimmteich wurde trotzdem gebaut und ist längst fertiggestellt. Einen Bauantrag reichte der Unternehmer, der vom ehemaligen bayerischen Justizminister Alfred Sauter (CSU) vertreten wird, erst nachträglich ein. Er kann dabei auf die Einschätzung des Landratsamtes Miesbach verweisen. Die Kreisbehörde von Landrat Olaf von Löwis (CSU) stimmte sich mit der Regierung von Oberbayern ab und entschied, dass der Schwimmteich doch noch im Innenbereich liege und damit zulässig sei. Es handelte sich um eine „Ermessensausübung im Einzelfall“, sagte Behördensprecherin Sabine Kirmair.

Dass die Behörden damit die Urteile des Verwaltungsgerichtshof ignorieren, will die Gemeinde so nicht stehen lassen. Der Gemeinderat entschied nun, eine sogenannte Verpflichtungsklage gegen den Freistaat einzureichen – um das Landratsamt zu zwingen, die Beseitigungsanordnung endlich zu erlassen. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.   ak

Artikel 1 von 11