Den ehemaligen bayerischen Justizminister Christian Roth (1873-1934) kann man mit Fug und Recht als einen der Totengräber der Weimarer Republik bezeichnen. Roth, promovierter Jurist, trat nach der Revolution 1918/19 in München als Politiker hervor. Zunächst war er für kurze Zeit Bezirksamtmann im Kreis Dachau, ehe er für die deutschnationale „Bayerische Mittelpartei“ 1920 bayerischer Justizminister wurde. Er blieb es nur ein Jahr – nach dem Rücktritt des Ministerpräsidenten Gustav von Kahr trat er zurück. Doch das war nicht das Ende seiner politischen Ambitionen.
In Lion Feuchtwangers unübertroffenem Roman „Erfolg“ über die Zustände in Bayern in den 1920er-Jahren gibt es ein Kapitel mit der Überschrift „Der Justizminister fährt durch sein Land“ – die Romanfigur Otto Klenk, die als Christian Roth dechiffriert werden kann, sitzt am Steuer eines Autos und sinniert über die „Fremden“, die sich „eingenistet“ haben. „Er denkt nicht daran, sich auffressen zu lassen von einer fremden Kultur“, philosophiert Klenk alias Roth.
Feuchtwanger hat für den Roman akribisch recherchiert – und wahrscheinlich auch den Charakter Roths gut getroffen. Während des Hitlerputsches am 8./9. November 1923 war Roth, der sich inzwischen der NSDAP angeschlossen hatte, Politischer Geschäftsführer der „Arbeitsgemeinschaft der vaterländischen Kampfverbände“. Hätte der Putsch Erfolg gehabt, wäre für Roth wohl das Amt als bayerischer Innenminister vorgesehen gewesen. Es kam nicht dazu.
Während des Putsches trat Roth kaum in Erscheinung – mit einer Ausnahme. Stadträte, die während des Putsches für einige Stunden in Gefangenschaft gerieten und von aufgebrachten Putschisten wüst bedroht wurden, berichteten, Roth habe für sie keinen Finger gerührt. Die Polizei befragte später den Münchner Bürgermeister Eduard Schmid, einen SPD-Mann, zu der Geiselnahme, daher ist die aufschlussreiche Szene in einer Polizeiakte überliefert. „Während wir übrigen im 1. Stockwerk bei der Treppe standen, ging der frühere Justizminister Roth an uns vorüber“, berichtete Schmid der Polizei. „Stadtrat Nußbaum sprach ihn an, ob denn hier nichts zu machen sei. Roth zuckte mit den Achseln, ging ohne zu grüßen oder ein Wort zu sprechen weiter.“ Involviert in den Putsch war auch Roths 18-jähriger Sohn Theodor. Er war am 9. November mit einem Studienfreund losgezogen, hatte auf eigene Faust Juden im Münchner Stadtgebiet gefangen genommen und verschleppt.
Bezeichnenderweise verliefen die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dazu im Sande – Theodor Roth geschah nichts, und auch sein Vater saß nur kurz in Untersuchungshaft. Im großen Putsch-Prozess, der am 1. April 1924 mit einem skandalös milden Urteil gegen den Hauptangeklagten Adolf Hitler endete, war Roth nicht angeklagt.
Der Putsch mit insgesamt 18 Toten hätte Roth eine Lehre sein können. Aber er blieb unbeirrt. 1924 war er Mitgründer des „Völkischen Blocks“, der Ersatzorganisation der zwischenzeitlich verbotenen NSDAP. Kurz saß er für die „Nationalsozialistische Freiheitspartei“ im Reichstag. All das behinderte seine Karriere im bayerischen Justizdienst aber keinesfalls: 1928 wurde er zum Generalstaatsanwalt am bayerischen Verwaltungsgerichtshof ernannt. Er blieb es bis zu seinem Tod 1934. DIRK WALTER