Kläger fühlen sich durch Zeugnisvermerk diskriminiert
München/Karlsruhe – Die Kläger gegen Zeugnisvermerke wegen Legasthenie haben zu Beginn des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht bekräftigt, dass die Kommentare sie im Berufsleben einschränken. „Das ist, als ob wir einen Stempel bekommen mit der Aufschrift: Vorsicht, willst du mich wirklich einstell