Bambergerin verklagt Impfstoff-Hersteller

von Redaktion

Bamberg – Weil sie nach einer Corona-Impfung schwer erkrankt ist und nach eigenen Angaben bis heute an den Folgen leidet, hat eine 32-Jährige aus Bayern den Impfstoffhersteller Astrazeneca verklagt. Nachdem das Landgericht Hof die Schadenersatzklage der Frau Anfang Januar abgelehnt hatte, begann am Montag die Verhandlung der Berufung am Oberlandesgericht Bamberg. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Die Frau hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe und unter den Folgen der Erkrankung leide.

Da die Klägerin in der IT-Abteilung der Diakonie arbeitete, konnte sie im Frühjahr 2021 priorisiert geimpft werden. Mit dem Wissen von heute hätte sie sich nicht mit dem Corona-Impfstoff impfen lassen. Am Tag nach der Impfung seien erste Berichte über Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt geworden, erläuterte das Gericht. Am 19. März 2021 wurden Impfungen mit dem Impfstoff deshalb ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission den Stoff in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren.

Aus Sicht des Anwalts der Frau informierte der Impfstoffhersteller zum Zeitpunkt der Impfung der Klägerin falsch über mögliche Nebenwirkungen. Der Impfstoff hätte mit diesem Wissen nicht zugelassen werden dürfen, sagte er. Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250 000 Euro Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600 000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca wiesen diese Forderungen am Montag zurück und verwiesen auf das Urteil der ersten Instanz. „Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen.“

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Es handele sich um einen Impfstoff, dessen Nutzen die Risiken von Nebenwirkungen überwögen. Die mehr als 90 Prozent Wirksamkeit einer doppelten Impfung sei unbestritten. An bayerischen Gerichten sind zahlreiche Klagen auf Schadenersatz gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt.

Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden.  dpa

Artikel 11 von 11