Seeg – Auch nach knapp einem halben Jahr in Untersuchungshaft sieht der unter Betrugsverdacht stehende Bürgermeister der schwäbischen Gemeinde Seeg keine Veranlassung für einen Rücktritt. Als Bürgermeister lägen ihm keinerlei strafrechtliche Vorwürfe zur Last, teilte sein Anwalt mit.
Der Bürgermeister von Seeg im Landkreis Ostallgäu, Markus Berktold (CSU), steht im Verdacht eines Pflegebetrugs in Millionenhöhe. Die von der Generalstaatsanwaltschaft gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe beträfen seinen außerdienstlichen Bereich. Es gelte die Unschuldsvermutung, so der Anwalt. Die Gemeinde sei während der durch die Untersuchungshaft bedingten Verhinderung seines Mandanten ordnungsgemäß durch den Zweiten und Dritten Bürgermeister vertreten. Ein Anschreiben des Gemeinderats mit der Bitte um Rücktritt liege seinem Mandanten nicht vor.
Haftbeschwerden des Bürgermeisters wurden von den Gerichten bisher zurückgewiesen, teilte die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen mit. „Nach unserer Auffassung liegt Fluchtgefahr vor.“ Zwei Gerichte sahen das ähnlich. dpa