München – Schon bald wird Alfons Schuhbeck (74) wegen Steuerhinterziehung eine mehrjährige Gefängnisstrafe antreten. Und jetzt auch noch das: Der Star-Koch muss Privatinsolvenz anmelden. Wie Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann der „Bild“ (Donnerstag) sagte, hat das Finanzamt München am 13. Dezember 2022 einen Insolvenzantrag gestellt. „Herr Schuhbeck versuchte über seine Anwälte, diesen Antrag wegzubekommen und die Forderungen des Finanzamtes zu begleichen“, sagte Pohlmann. „Dies ist ihm nicht gelungen.“ Die Folge: Gestern Mittag wurde wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren am Amtsgericht eröffnet (Aktenzeichen: 1501 IN 3107/22).
Pohlmann werde nun Kontakt zu Schuhbecks Gläubigern aufnehmen. Diese müssen ihre Forderungen bis August anmelden. „Am 13. September findet dann beim Insolvenzgericht ein Berichts- und Prüfungstermin statt“, so Pohlmann. Unklar ist, um wie viel Geld es geht. Die Firma Schuhbeck Company sei aber nicht betroffen. Schuhbeck selbst sagte unserer Zeitung am Mittwochabend hörbar niedergeschlagen: „Ich möchte derzeit nichts dazu sagen.“
Nachdem er bereits davon gesprochen hatte, den nahenden Haftantritt sehr präsent zu haben, ist die Pleite der nächste Schlag für den prominenten Koch. Erst vergangenen Monat wies der Bundesgerichtshof seine Revision gegen das Urteil im Steuerhinterziehungsprozess ab. Er wurde im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust hat. In seinen Münchner Restaurants entnahm der Star-Koch von 2009 bis 2015 gut vier Millionen Euro durch Umsatz-Manipulation aus den Kassen. A. THIEME