Endlich frei

von Redaktion

flossen die Tränen.

VON ANGELA WALSER

München – Elisabeth Ehrl, die Vorsitzende Richterin, ist sichtlich ergriffen, als sie sich bei der Urteilsverkündung an Manfred Genditzki wendet. „Es tut uns wirklich aufrichtig leid, dass Sie mitten aus Ihrem normalen Leben gerissen wurden“, sagt sie. Und dass es Genditzki nicht vergönnt gewesen sei, seine beiden jüngeren Kinder aufwachsen zu sehen. Oder zur Beerdigung seiner Mutter zu gehen. Das Gericht geht davon aus, dass Lieselotte Kortüm, für deren Ermordung Genditzki zu Unrecht 13 Jahre in Haft saß, bei einem Unfall gestorben war. Er sei „aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld freizusprechen“.

In 75 Minuten begründet die Richterin den Freispruch erster Klasse. Kein Streit, keine Habgier, keine Vertuschung von vermeintlichen Schlägen auf den Kopf. Die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft München II brach wie ein Kartenhaus zusammen. Die Richterin kritisiert die Ermittlungs- und Justizbehörden scharf. „Es war eine Kumulation von Fehlleistungen“, sagt Elisabeth Ehrl. Das habe dazu geführt, dass Genditzki zweimal verurteilt wurde für ein Verbrechen, das es wohl nie gegeben hat. Das Landgericht München I geht davon aus, dass die 87-jährige Seniorin damals in Rottach-Egern am Tegernsee einen Schwächeanfall erlitten hatte oder in die Badewanne gestürzt war, als sie darin Wäsche einweichen wollte. Sie ertrank in der Wanne. Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte den Freispruch gefordert. Genditzki hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten – und auch in seinem letzten Wort noch einmal betont, dass er unschuldig sei. „Wie es in Ihnen ausschaut, kann man nur erahnen“, sagt Elisabeth Ehrl an ihn gewandt. Die zunehmende Erschöpfung sei dem 63-Jährigen deutlich anzumerken.

Und auch nach dem erlösenden Urteil kam bei Genditzki noch keine rechte Freude auf. Der Freispruch ist bei ihm immer noch nicht wirklich angekommen. .„Heute Nacht werde ich bestimmt schlecht schlafen, wie die letzten Nächte auch“, sagt er vor laufenden Kameras. Seine Rechtsanwältin Regina Rick schimpft auf Justiz, Polizei und die Münchner Rechtsmedizin. Die Staatskasse muss ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen.

Im Gerichtssaal weinen Genditzkis Geschwister und Kinder vor Erleichterung, als die Richterin den Freispruch verkündet. Seine Frau bleibt gefasst – bis Richterin Ehrl zu der Entschuldigung ansetzt. Nun kann auch Maria Genditzki die Tränen nicht länger zurückhalten.

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