Wolfratshausen – Sein Widerstand gegen die Anordnung des Landratsamts hatte für Schlagzeilen gesorgt: Im Mai 2020 untersagte die Kreisbehörde in der Corona-Pandemie dem Betreiber des Golfplatzes Bergkramerhof die Öffnung der Spielstätte. Josef Hingerl, damaliger Präsident und Geschäftsführer der Clubs, entschied sich anders – und klagte gegen den Bescheid. Er hielt ihn für verfassungswidrig und fühlt sich nun „voll rehabilitiert“.
Denn: Auf Anregung des Verwaltungsgerichts München habe das Landratsamt den damaligen Bescheid aufgehoben, schreibt Dr. Hingerl in einer Mitteilung. Dieser angefügt hat der Jurist ein an ihn gerichtetes Schreiben der Kreisbehörde vom 15. Juni. Demnach sei auch ein ihm auferlegtes Bußgeld nicht gerechtfertigt. Das Landratsamt erließ zwei Bescheide in Höhe von insgesamt 15 000 Euro, später reduzierte das Amtsgericht die Summe. cce