München – Die Bilder hatten weltweit für Aufsehen gesorgt: Kurz vor dem Anpfiff des EM-Spiels der Deutschen gegen Frankreich am 15. Juni trudelte Richard S. (alle Namen geändert) mit seinem Gleitschirm in das Rund der Allianz Arena. Offensichtlich hatte er die Kontrolle über sein Fluggerät verloren. Der Bruchpilot flog tief über einen kurzen Tribünenabschnitt. Zwei Mitarbeiter der UEFA wurden dabei verletzt. Dann landete S. auf dem Spielfeld – und wurde von Sicherheitskräften abgeführt. Die Sache hätte für den Aktivisten tödlich enden können. Scharfschützen hatten ihn bereits im Visier, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) damals sagte.
Für die halsbrecherische Aktion musste sich der Greenpeace-Aktivist, ein 40-jähriger Arzt aus Rosenheim, gestern vor dem Amtsgericht München verantworten. Der Vorwurf: Luftverkehrsgefährdung – S. hatte eine Flugbeschränkung über der Allianz Arena während der EM und die Mindestflughöhen missachtet – und Körperverletzung. Die Strafe: 7200 Euro. Mit angeklagt war Sebastian K. (36), der wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt wurde. Er hatte kurz vor dem Überflug Polizisten von der Aktion informiert – „um eine Überreaktion der Sicherheitskräfte zu vermeiden“, wie K. bei der Verhandlung erklärte. Er habe deutlich machen wollen, dass es sich um eine friedliche Protestaktion handle.
Als solche hatte der Gleitschirmflug auch begonnen, ehe er völlig außer Kontrolle geraten war. Denn eigentlich wollte Richard S. nur einen mit Helium gefüllten Ballon mit der Aufschrift „Kick out Oil!“ (Schmeißt das Öl raus) ins Stadion werfen – ein Protest gegen den EM-Sponsor Volkswagen, der nach Ansicht von Richard S. seine Versprechen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen nicht eingehalten habe. Geplant war der Abwurf im Zeitfenster zwischen den Nationalhymnen und dem Anpfiff. „Wir wollten weder die Hymnen stören, noch das Spiel verzögern oder jemanden gefährden“, beteuerte S., der die Vorwürfe einräumte.
Doch dann überschlugen sich die Ereignisse. Minutiös schilderte S. vor Gericht, wie er eigentlich vorhatte, in sicherer Flughöhe den Ball abzuwerfen und dann zu seinem Startpunkt bei Dirnismaning zurückzufliegen. Allerdings war S. durch die Vorbereitung des Ballonabwurfs so abgelenkt, dass er nicht bemerkte, wie er rapide an Höhe verlor. Er blieb an einem Stahlseil hängen, das in der Allianz Arena gespannt ist, kam ins Trudeln und konnte nur mit Mühe eine größere Katastrophe verhindern, als er auf dem Rasen notlandete, statt in die menschengefüllten Tribünen zu stürzen.
Ein UEFA-Mitarbeiter wurde dennoch durch herabfallende Teile des Gleitschirms verletzt, einen zweiten streifte S. bei seinem Sinkflug am Kopf. Beide mussten im Krankenhaus behandelt werden. „Ich war geschockt, mit meinen Protestflug zwei Menschen verletzt zu haben“, sagte S. Einem der beiden hat S. inzwischen 3500 Euro Schmerzensgeld bezahlt – K. trägt davon 500 Euro –, der andere hat laut Verteidigung das Angebot einer finanziellen Entschädigung nicht angenommen.
Richterin Verena Kikut blieb mit ihrem Urteil letztlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Geldstrafen in Höhe von 9000 Euro für S. sowie 3600 Euro für K. gefordert hatte. Sie hielt den Angeklagten vor, die vielen Menschen im Stadion und im Falle von S. auch sich selbst gefährdet zu haben. Dass die Strafe trotzdem relativ glimpflich ausfiel, begründete Kikut damit, dass Richard S. und Sebastian K. geständig waren und S. glaubhaft Reue gezeigt habe.