Zerstörter Wildbach soll renaturiert werden

von Redaktion

Augsburg – Ein Dreivierteljahr nach der Zerstörung des Wildbachs im Rappenalptal in den Allgäuer Alpen haben sich das Landratsamt und eine Alpgenossenschaft auf eine gemeinsame Wiederherstellung des Gewässers geeinigt. In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurde am Montag ein Vergleich geschlossen. Wie alle Seiten in dem Verfahren betonten, soll dadurch ein möglicherweise jahrelanger Rechtsstreit vermieden werden. Es gehe darum, eine schnelle Lösung zu finden, damit die Natur wiederhergestellt werden könne, betonte die Kammervorsitzende.

Die Genossenschaft hatte im Herbst 2022 den streng geschützten Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf auf einer Länge von etwa eineinhalb Kilometern mit einem Bagger bis zu zwei Meter tief ausgegraben und begradigt. Das Bachbett ist seitdem teilweise ausgetrocknet, weil das Wasser versickert.

Auslöser der Bauarbeiten waren Hochwasserschäden, die die Genossenschaft Rappenalpe beseitigen wollte. Der Fall hatte auch den Bayerischen Landtag beschäftigt. Der Bund Naturschutz (BN) spricht von einem „der schlimmsten Naturskandale der letzten Jahre“. Dass die Arbeiten nicht zulässig waren, hatten in Eilverfahren bereits das Verwaltungsgericht in Augsburg und auch der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt. Streit gibt es allerdings zwischen der Genossenschaft und dem Landratsamt Oberallgäu über die Verantwortung. Denn die Naturschutzabteilung der Kreisbehörde hatte gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt und die beiden Gerichte kamen auch zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Wie die Richterin am Montag betonte, hatte sich die Genossenschaft für den Gewässerunterhalt zuständig gefühlt, obwohl es eigentlich Sache der Gemeinde Oberstdorf gewesen wäre. „So ist das Ganze in eine Schieflage geraten.“ Die eigentlich zuständige Gewässeraufsicht sei zunächst nicht eingeschaltet worden. „Es sind auf beiden Seiten Fehler passiert“, sagte die Richterin.

Der Vergleich sieht nun vor, dass das Landratsamt die Kosten für vorbereitende Arbeiten zahlt. Die Alpgenossenschaft kümmert sich dann um die voraussichtlich vier Wochen langen erneuten Baggerarbeiten, um den früheren Zustand wiederherzustellen. Beauftragt wird wahrscheinlich dieselbe Baufirma, die schon 2022 am Werk war. „Das wird eine Großbaustelle“, sagt BN-Regionalreferant Thomas Frey. „Wir hoffen, dass das noch in diesem Jahr geschieht.“

Der BN hatte sich mehr erhofft, daher sieht er den Vergleich „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, wie Frey sagt. Wichtig wäre ein Vorsorgekonzept für künftige Hochwasser, „das fehlt und das ist ein Kritikpunkt“.

Weitere Folgekosten werden gemeinsam bezahlt. Wegen der Naturzerstörung gibt es auch Strafermittlungen gegen die Alpgenossenschaft. Dazu wartet die Staatsanwaltschaft auf ein Gutachten, das im Herbst vorliegen soll. dw/lby

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