München – Ab Herbst steht Auszubildenden, Studierenden und Freiwilligendienstleistenden in Bayern das verbilligte Deutschlandticket für 29 Euro zur Verfügung. „Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein Deutschlandticket zu reduziertem Preis“, erklärte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Es sei speziell für junge Menschen gedacht, die zwar noch nicht viel Geld verdienten, für Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst aber auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen seien.
Das 29-Euro-Ticket hat denselben Geltungsbereich wie das Deutschlandticket. Die Nutzer können im Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland fahren – darüber hinaus ist es sogar bis nach Salzburg oder Kufstein gültig.
Der Freistaat Bayern übernimmt 20 Euro des Ticketpreises. Das Ticket wird wie jedes Deutschlandticket als digitales Abo ausgegeben und ist jeden Monat kündbar. Um das Ticket zu erhalten, sei im Regelfall ein unterschriebener Nachweis der Bildungseinrichtung notwendig, zum Beispiel der Berufsschule oder Berufsfachschule, bei Freiwilligendiensten der jeweiligen Träger. In einigen Fällen gebe es abweichende Bestellprozesse, etwa über Jobticket-Vereinbarungen der Arbeitgeber. Auszubildende und Freiwilligendienstleistende sollten beachten, dass ihre Bestellung 14 Tage vor Gültigkeitsbeginn beim Verkehrsunternehmen sein muss. „Es ist also ratsam, sich noch vor den Sommerferien um die nötigen Nachweise zu bemühen“, betont das Verkehrsministerium.
Wer das preiswerte Ticket ab September nutzen will, sollte es also bis zum 17. August bestellt haben. Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gilt das Ticket ab 1. September, Studierende können es ab dem Wintersemester 2023/24, also in der Regel dem 1. Oktober, nutzen. Wer mit seinem Semesterbeitrag bereits ein regionales Semesterticket bezahlt habe, könne dieses auf den Preis von 29 Euro anrechnen lassen.
Das Verkehrsministerium rechnet durch die anteilige Kostenübernahme mit Kosten in Höhe von 55 Millionen Euro allein im Jahr 2023 für den Freistaat Bayern.
Allerdings: Ursprünglich hatten Ministerpräsident Markus Söder und Bernreiter angekündigt, dass das 49-Euro-Ticket für alle Schüler ab der 11. Klasse ebenfalls eingeführt wird. „So hatten wir das auch verstanden“, sagt der Landtagsabgeordnete Tobias Gotthardt von den Freien Wählern. Es müsse Nachverhandlungen mit dem Koalitionspartner geben. „Wir gehen davon aus, dass das Wort des Ministerpräsidenten gilt.“
Als Notmaßnahme wurde gestern eine Änderung des Schulweg-Kostengesetzes verabschiedet. Sie besagt, dass die Höchstgrenze der Belastung künftig 320 Euro (29 Euro mal elf) für das erste Kind beträgt. Für die Kosten darüber hinaus kann Erstattung beantragt werden, sagte Gotthardt. Er bezeichnet das als „Plan B“. Denn in den Genuß der Erstattung können nur Eltern kommen, deren Kind unter das Schulweg-Kostengesetz fällt. Das sind alle, die mindestens drei Kilometer von der Schule entfernt wohnen. DIRK WALTER