München – Für Bürgermeister in Bayern fällt ab 1. Januar 2024 die Altersgrenze weg. Das hat der bayerische Landtag in seiner letzten Sitzung beschlossen. Die starre Altersgrenze, nach der Landräte und Rathauschefs bei Amtsantritt noch nicht 67 sein dürfen, passe nicht mehr in die heutige Zeit, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die CSU hatte sich lange gegen die Änderung gesträubt. Allgemein heißt es, die jetzige Veränderungsbereitschaft hänge mit der Münchner OB-Wahl 2026 zusammen. Ohne die Änderung könnte der jetzige OB Dieter Reiter (SPD) nicht mehr antreten – die CSU fürchtet, dass dann die Grünen Siegchancen haben. Noch hat Reiter freilich nicht offiziell erklärt, ob er wieder antreten wird. Er wäre 2026 68 Jahre alt.
Eine weitere Änderung ist, dass Bürgermeister künftig schon in Gemeinden ab 2500 Einwohnern hauptberuflich tätig sein sollen. Bisher lag die Grenze bei 5000 Einwohnern. Nebenamtliche Bürgermeister sollen in diesen Gemeinden künftig die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein, sagte Herrmann. Durch die Gesetzesänderung ist es nun außerdem erlaubt, dass der Livestream von Gemeinderatssitzung gespeichert wird und in einer Mediathek abrufbar bleibt. Zudem werden Kommunalgesetze künftig möglichst geschlechtsneutral formuliert, zum Beispiel „Mitglied des Gemeinderats“ statt „der Gemeinderat“. Herrmann betonte aber: „Gendersternchen oder -doppelpunkte wird es in bayerischen Gesetzen auch weiterhin nicht geben.“ dw