„Kühe haben mein Auto demoliert“

von Redaktion

VON ANDREAS THIEME

München/Spitzingsee – Ein Wochenende in den Bergen mit seiner Clique: Darauf hatte sich Felix F. schon lange gefreut – vor Ort am Spitzingsee erlebten sie dann aber eine unerfreuliche Überraschung. Denn am Parkplatz des Sportcamps machte sich eine Herde Kühe an den Autos der 23 Urlauber zu schaffen, dabei entstanden mehrere zehntausend Euro an Schäden. „Das war natürlich ein Schock für uns“, sagt der 33-Jährige. Sein Mercedes C-Klasse war an mehreren Stellen eingedellt und trug Lackschäden davon. „Das ganze Auto war voller Kuhsabber.“ Mit Fotos dokumentierte der Franke, wie die Kühe den Parkplatz auf dem Hotelgelände besetzt hatten. „Sie sind sogar auf meinem Dach herumgetrampelt.“ Mehr als 10 000 Euro Kosten entstanden allein für die Reparatur seines Mercedes. Weil der Bayerische Landes-Sportverband dafür nicht aufkommen will, klagte Felix F. – gestern kam es zum Zivilprozess vor dem Landgericht München II.

Dort sorgte Richter Haag für einige Lacher: „Wer weiß, was die Kühe vorhatten. Man könnte meinen, es handelte sich um einen Begattungsversuch.“ Juristisch geht es aber vor allem um die Verkehrssicherungspflicht, also die Frage: Muss ein Hotelbetreiber auf mögliche Gefahren hinweisen, die einen Gast auf dem vom Hotel ausgewiesenen Gästeparkplatz drohen?

Möglich wäre dies etwa mit dem Verkehrszeichen Nummer 140 gewesen: „Achtung! Hier kann Viehtrieb stattfinden“, steht darauf zu lesen – sichtbar mit einer Kuh in einem roten Dreieck. Mit diesem Schild, sagte Richter Haag, „hätten wir hier gar nicht verhandelt.“

Denn dann wäre der Fall klar gewesen: Gäste parken auf eigene Gefahr. Darauf weist mittlerweile auch ein Schild auf der Ferienanlage am Spitzingsee hin – nicht aber am 10. Juni 2022, als Felix F. und seine Clique zu Gast im Sportcamp gewesen waren.

Sie hatte der Betreiber der Anlage anscheinend nicht auf die Kuh-Problematik hingewiesen – obwohl es, wie gestern herauskam, auch einen Tag vor Anreise der Gruppe schon zu Schäden durch die Kuhherde gekommen sein soll. In der Haftung sieht das Landgericht aber eher nicht den Landwirt als Besitzer der Kühe – sondern vielmehr den Verband, der den Parkplatz betreibt.

Der bot gestern an, 50 Prozent der Reparaturkosten zu übernehmen – Felix F. lehnte den Vergleich zunächst aber ab. Spätestens am 14. September soll sein Fall entschieden werden, für diesen Tag hat das Landgericht einen Verkündungstermin angesetzt. Wahrscheinlich ist aber, dass beide Parteien sich vorher noch einigen werden. Was nicht das Ende bedeutet: Denn weitere Klagen der Freunde von Felix F. werden sicher folgen. Für den Landes-Sportverband könnte das teuer werden.

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