München – Martin Kunac (80) wollte kein Geld verschwenden. Seit acht Jahren bekommt seine Frau Anica (73) einmal in der Woche eine Spritze gegen ihre Rheumaerkrankung – Orencia, 125 Milligramm, ziemlich teuer. 426 Euro zahlt die Krankenkasse für jede einzelne Spritze. Pro Quartal erhielt das Ehepaar aus Passau immer drei Viererpackungen.
Bei einem kürzlichen Krankenhausaufenthalt empfahl der Arzt Anica Kunac nun die Umstellung auf Tabletten. Die Spritzen braucht sie deshalb nicht mehr. Zwei Viererpackungen sind übrig, eine davon komplett originalverpackt – insgesamt 3400 Euro teuer. „Ich habe versucht, die Spritzen zurückzugeben. Im Krankenhaus, bei der Apotheke und auch bei der Krankenkasse habe ich angerufen – aber niemand wollte sie“, sagt Martin Kunac.
Wie kann das sein? Rund 50 Milliarden Euro geben die Kassen jährlich für Arzneimittel aus. Erst kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, dass die Zusatzbeiträge auch im Jahr 2024 ansteigen müssen – denn der gesetzlichen Krankenversicherung droht ein Defizit von bis zu 7 Milliarden Euro. Und gleichzeitig wandern teure Medikamente in den Müll.
Bei der Barmer, wo Anica Kunac versichert ist, kann man den Wunsch nachvollziehen, ein teures Medikament unverbraucht zurückzugeben. „Allerdings sind Arzneimittel nach den Vorschriften über die Arzneimittelsicherheit Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet sind und schnell verderben können“, heißt es auf Nachfrage unserer Zeitung. Dies treffe ganz besonders auf Fertigspritzen wie Orencia-Spritzen zu. Denn: „Dabei handelt es sich um biologische Arzneimittel aus Eiweißstoffen, die besonders sensibel sind“, und ununterbrochen zwischen zwei und acht Grad gelagert werden müssen. Angesichts der teils hohen Preise für dieses und andere Arzneimittel (es geht noch viel teurer) sei es grundsätzlich wichtig, „dass der verordnende Arzt auch bei der Auswahl der Packungsgröße die Zeitdauer und mögliche Wirkungen mit einbeziehen sollte“, betont die Barmer. Heißt: Am Anfang besser eine kleinere Menge, und erst wenn es gut wirkt, die große Packung.
Auch Philipp Kircher kennt das Problem. „Arzneimittel sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen – der Gesetzgeber unterscheidet da nicht, ob es um 30 Euro oder um 5000 Euro geht“, sagt der Peißenberger Apotheker. Und das sei im Grundsatz auch richtig so. Manche Arzneimittel müssten gekühlt werden, andere dürften gerade nicht in den Kühlschrank, wieder andere vertragen kein Licht oder Vibrationen. „Wenn ein Kunde ein empfindliches Arzneimittel vielleicht auf die Heizung gelegt hat, kann es kaputtgehen“, sagt Kircher. Deshalb könne man es eben nicht einfach zurücknehmen und an den nächsten Kunden ausgeben.
Anders ist die Sache übrigens bei sogenannten Hilfsmitteln wie Krücken, Orthesen, Glukosemessgeräten oder Rollstühlen gelagert. Hier forderte zuletzt die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) mehr Wiederverwertung – um die Umwelt zu schonen und der Versichertengemeinschaft viel Geld zu sparen. SEBASTIAN HORSCH