Tote Lebensgefährtin zurückgelassen – Freispruch

von Redaktion

Garmisch-Partenkirchen – Ein 50-jähriger Amerikaner soll seine tote Lebensgefährtin tagelang auf dem Boden neben dem Bett liegen gelassen haben. Trotzdem wurde er nun vom Landgericht München II freigesprochen.

Die Frau war schwer alkoholabhängig. Sie hatte den Entzug nicht überlebt. Als sie vergangenes Jahr im Juli tot in der Wohnung gefunden wurde, war ihre Leiche bereits stark verwest. Der 50-Jährige soll laut Anklageschrift keinen Rettungswagen für die sterbende Frau gerufen haben. Stattdessen ließ er sie mit ihren drei und vier Jahre alten Kindern in der Wohnung in Garmisch-Partenkirchen zurück. Dennoch sah der Vorsitzende Richter keinen Tötungsvorsatz gegeben. Der 50-Jährige habe zwar aus früheren Vorfällen gewusst, dass es beim Entzug zu kritischen Situationen kommen könnte. Der Richter ging jedoch nicht davon aus, dass er sich mit dem Tod seiner Lebensgefährtin abgefunden habe. Sieben Jahre lang hatten sie eine glückliche Beziehung geführt. Ein Psychiater bescheinigte ihm Schuldunfähigkeit zum Todeszeitpunkt. Der Mann ist selbst Alkoholiker, er hatte drei Promille im Blut und leidet an einer bipolaren Störung. Das Zusammenwirkung von Alkohol und Krankheit habe zu einer Lethargie geführt. Er wurde freigesprochen, muss nun aber schnellstmöglich in die USA ausreisen.  am

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