München – Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat große Auswirkungen auf die Bebauungspläne vieler Gemeinden. Laut der Richter ist der Paragraf 13b des Baugesetzbuchs nicht mit Europarecht vereinbar. Damit sind nun zahlreiche Bebauungspläne anfechtbar, die im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsflächen aufgestellt wurden.
Der Paragraf 13b wurde 2017 ins Baugesetzbuch geschrieben, um möglichst schnell Wohnraum zu schaffen. So sollten die Kommunen bestimmte Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufstellen können. Auslöser dafür, dass sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit dem Paragrafen befasst hat, war die Klage einer Umweltschutzorganisation gegen ein Bauvorhaben. Nun müssen laufende 13b-Verfahren eingestellt oder ins Regelverfahren überführt werden. Das Urteil trifft auch abgeschlossene Bebauungspläne, wenn innerhalb eines Jahres nach Satzungsbeschluss mit einem Normenkontrollantrag gegen sie vorgegangen wird – dann droht die Aufhebung.
Letzteres betrifft zum Beispiel die Gemeinde Schwabsoien im Kreis Weilheim-Schongau, hier läuft seit März ein Normenkontrollverfahren gegen das Neubaugebiet Kirschbichl. Die Erschließungsarbeiten dafür laufen bereits. Bürgermeister Manfred Schmid hält es für sehr wahrscheinlich, dass der Bebauungsplan nun komplett neu aufgerollt werden muss – im Regelverfahren samt Umweltprüfung und Ausgleichsflächen. Ähnliche Sorgen haben etliche andere Gemeinden. Allein im Kreis Weilheim-Schongau sind laut Landratsamt seit 2017 mehr als 40 Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden. Fünf liegen innerhalb der kritischen Jahresfrist, in der eine Anfechtung möglich ist.
Im Landkreis Ebersberg sind ein Dutzend Gemeinden betroffen, die kleine Wohnbaugebiete am Ortsrand planen. Die Entscheidung sei völlig überraschend bei den Bauämtern eingeschlagen, sagt Albin Schenk, Chef der Baubehörde im Landratsamt Ebersberg. „Wir gehen in der Praxis aber davon aus, dass die Baugebiete nicht auf der Strecke bleiben.“ Allerdings müssen einige Bauherren wohl mit Verzögerungen rechnen. chpe/kuc/ja