Landtag: Auch Wohnungslose dürfen wählen

München – Auch wohnungslose Menschen ohne feste Meldeadresse können bei der bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober ihre Stimme abgeben. Die Kommunen müssten wohnungslose Bürger über ihre Rechte informieren und ihnen die notwendigen Schritte erklären, forderte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslo

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Montag, 29. Dezember 2025

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