München – Auch wohnungslose Menschen ohne feste Meldeadresse können bei der bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober ihre Stimme abgeben. Die Kommunen müssten wohnungslose Bürger über ihre Rechte informieren und ihnen die notwendigen Schritte erklären, forderte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslo
Dieser Artikel (ID: 1912923) ist am 30.08.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).