Dachau – Manchmal kommt es knüppeldick. Im August 2021 parkte ein Autofahrer seinen Wagen neben dem Gelände der Bereitschaftspolizei in Dachau. In seiner Abwesenheit krachte ein Ast auf die Motorhaube. Die Delle war beachtlich. Weil der Baum auf dem Polizeigelände stand, verklagte der 49-Jährige den Freistaat Bayern. Gestern wurde verhandelt.
1135 Euro betrug der Schaden. Laut einer Werkstatt konnte er nur von einem Ast entstanden sein. „Ein Stein wäre noch an die Scheibe gesprungen“, zitierte der Kläger vor dem Landgericht München II die Begründung seines Autohauses. Die Anwälte des Freistaats wiesen in der Sitzung jegliche Schuld von sich.
Noch im Februar 2021 sei der Baum Pflegearbeiten unterzogen worden und überhaupt habe ja niemand gesehen, wie der Ast auf das Auto gestürzt sei. Selbst den 1,80 Meter langen Prügel, den der 49-Jährige neben dem Auto gefunden und sichergestellt hatte, hielten sie nicht für das Corpus Delicti. „Die Geschichte ist ungereimt“, sagten die Juristen. Einen Vergleich etwa in Höhe von zehn Prozent der Schadenssumme – das wären 100 bis 150 Euro – lehnten sie ab. So leichtfertig könne nicht mit Steuergeldern umgegangen werden, hieß es. Man dürfe eben bei Sturm nicht unter einem Baum parken, rieten sie noch dem Kläger.
Doch als der Mann an jenem Augusttag sein Auto in einer ausgewiesenen Parkbucht an der Isar-Amperwerke-Straße abstellte, hatte sich nach seiner Meinung kein Lüftchen geregt und der Baum stand weit weg. Nach dem Astfall hatte der Monteur sofort die Bereitschafts-Polizei informiert. Die hielt sich nicht für zuständig und schickte eine Streife der PI Dachau. Die nahm den Vorfall auf. Es gibt sogar ein Aktenzeichen.
Im Gerichtsprozess muss jetzt ein Sachverständiger klären, ob der Ast zur Delle passt. Das Gutachten selber dürfte das Dreifache der Schadenssumme verschlingen. Vielleicht beauftragt das Gericht den Experten auch, die Gesundheit der Esche zu überprüfen. In Dachau gibt es nämlich ein Eschentriebsterben. ANGELA WALSER