Keine Extra-Strafe für kleinlauten Klima-Kleber

von Redaktion

22-Jähriger hatte sich am Flughafen festgeklebt – wurde aber schon mit Arrest bestraft

München/Erding – Wegen einer Klebe-Aktion am Flughafen München vom 23. Februar des vergangenen Jahres musste sich ein 22-jähriger Aktivist aus Leipzig gestern vor dem Erdinger Amtsgericht verantworten. Der junge Mann hatte sich im Februar 2022 mit vier weiteren Aktivisten auf einem Zebrastreifen der Frachtallee am Flughafen festgeklebt. Die Flughafenfeuerwehr musste damals anrücken, um den Sekundenkleber zu lösen, zwei Stunden war die Straße blockiert. Ermittelt wurde daraufhin wegen Nötigung mehrerer Auto- und Lkw-Fahrer.

Bei der Verhandlung gestern in Erding machte Jugendrichter Michael Lefkaditis schnell klar, dass er das Verfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft einstellen wolle. Aber nicht etwa, weil er in der Aktion kein strafbares Verhalten sehe – sondern vielmehr, weil der 22-Jährige in diesem Sommer wegen einer anderen KlebeAktion vom Landgericht Kempten bereits verurteilt wurde. Und zwar zu zwei Freizeitarresten und 200 Stunden Sozialdienst. „Einen dritten Freizeitarrest kann ich nicht verhängen, sondern nur einen Dauerarrest. Und den hat schon das Gericht in Kempten abgelehnt“, sagt Richter Lefkaditis. Zudem befand der Richter in Erding, dass auch ein paar Sozialstunden mehr nichts bewirkten.

Der Verteidiger des jungen Mannes betonte in der Verhandlung, dass sein Mandant der „Letzten Generation“, die sich damals für die Aktion verantwortlich zeigte, abgeschworen habe. Er sei zwar weiter für Klimaschutz, stehe den Methoden seiner damaligen Mitstreiter aber mittlerweile kritisch gegenüber. Sein Mandant habe psychisch schwere Zeiten durchgemacht und habe im Übrigen nun eine neue Beziehung mit einer Frau, die ebenfalls nicht diesem Milieu angehöre. HANS MORITZ

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