Landshut – Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer Seniorin ist vor dem Landgericht Landshut mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte gilt als schuldunfähig. Die Richter ordneten am Freitag die Unterbringung des 34-jährigen Polen in einer psychiatrischen Einrichtung an. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger hatten zuvor auf Freispruch plädiert und eine Unterbringung des Mannes gefordert.
Dem Mann wurde vorgeworfen, die Seniorin im Dezember 2022 in ihrem Haus in Eching (Kreis Landshut) schwer misshandelt und dabei lebensgefährlich verletzt zu haben. Danach soll er sich erst schlafen gelegt, ihr am nächsten Tag einen Verband am Arm angelegt und dann die Wohnung verlassen haben, ohne Hilfe zu holen.
Die Frau wurde von ihrem Sohn, der mit im Haus lebte, gefunden. Sie war den Ermittlungen zufolge zu diesem Zeitpunkt auch unterkühlt und dehydriert. Sie soll den Rettungskräften gegenüber noch gestammelt haben: „Ich bin kaputt“ und „Ich kann nicht mehr.“ Der Pfleger stellte sich später in Regensburg der Polizei. Einige Tage nach der Attacke starb die 89-Jährige in einem Krankenhaus.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Pfleger so massiv auf Kopf und Oberkörper der im Bett liegenden Frau eingeschlagen, dass sie zahlreiche Knochenbrüche und Blutungen erlitt und auch zwei Zähne verlor. Warum er sie angriff, war unklar geblieben.
Der Pole hatte im August 2022 die Betreuung übernommen. Er soll möglicherweise wegen Alkoholkonsums und wegen eines psychiatrischen Problems nicht schuldfähig gewesen sein. Nach Überzeugung der Richter führte eine „psychotische Entgleisung“ zu dem Gewaltexzess.