Rottach-Egern – Nahezu 200 Fahnder filzten im September vor einem Jahr mehrere Anwesen am Tegernsee, die dem russisch-usbekischen Milliardär Alisher Usmanow (70) zugerechnet werden. Die Beschwerde, die seine Anwälte dagegen einlegten, verwarfen nun die beiden Wirtschaftskammern des Landgerichts München I.
Der Beschluss des Gerichts vom 14. September 2023 ist eindeutig. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner befand die vor einem Jahr erfolgten Razzien am Tegernsee mit dem Steuergesetz für vereinbar. „Es hätten jeweils die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchungsmaßnahme vorgelegen“, so das Gericht. Auch den Hinweis von Usmanows Anwälten, Usmanow sei ein Weltbürger, ließ Wagner der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge nicht gelten. „Das sei wenig zielführend.“ Denn auch Nebenwohnsitze könnten eine Steuerpflicht in Deutschland begründen.
Usmanow wird unter anderem vorgehalten, im Jahr 2020 seinen Airbus Großraumjet an 262 Tagen am Flughafen München geparkt zu haben. Dieser Aufenthalt von mehr als einem halben Jahr sei ein Indiz für Usmanows Steuerpflicht, so damals die Staatsanwaltschaft. Gegen den nun erfolgten Gerichtsbeschluss „gibt es keine Rechtsmittel“, erklärt ein Gerichtssprecher.
Usmanow lässt die Razzien als „Hexenjagd“ zurückweisen. Sie seien „eine weitere Episode von Einschüchterung und politischer Verfolgung“. KLAUS WIENDL