AfD scheitert mit Klage gegen Artenschutzgesetze
Verfassungsgerichtshof weist alle Kritikpunkte zurück – Partei prüft nun Verfassungsbeschwerde
München – Weder Bayerns Artenschutzgesetze noch das auf dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ basierende Gesetzgebungsverfahren verstoßen gegen die Verfassung. Das Gesetzgebungsverfahren stehe mit den Vorschriften zur Volksgesetzgebung im Einklang, die von der AfD in der Klage angegriffenen Einzelno