München – Weder Bayerns Artenschutzgesetze noch das auf dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ basierende Gesetzgebungsverfahren verstoßen gegen die Verfassung. Das Gesetzgebungsverfahren stehe mit den Vorschriften zur Volksgesetzgebung im Einklang, die von der AfD in der Klage angegriffenen Einzelnormen „sind formell und inhaltlich mit der Bayerischen Verfassung vereinbar“, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Hans-Joachim Heßler, gestern bei der Urteilsverkündung in München. Die AfD kündigte daraufhin an, eine mögliche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe prüfen zu wollen.
Der seit mehr als vier Jahren andauernde Rechtsstreit könnte somit zumindest außerhalb Bayerns noch eine Fortsetzung finden. Zunächst bildet das eindeutige Urteil aber den Schlusspunkt. Die AfD hatte gefordert, die aus dem Volksbegehren resultierten Gesetze und damit viele Regelungen für den Natur- und Artenschutz sowie die Landwirtschaft für nichtig zu erklären. Unter anderem hatte sie sich daran gestört, dass im Volksbegehren kein Termin für das Inkrafttreten, sondern die Formulierung „tritt am …. in Kraft“ genannt wurde. Der Termin sei erst im weiteren Verfahren ergänzt worden. Dadurch sei das Volksbegehren verändert worden, was aber qua Verfassung nicht zulässig sei. Die AfD sah ferner das Grundrecht auf Eigentum verletzt, da den Bauern vorgeschrieben würde, was sie auf ihrem Land machen sollten.
Die Urteilsbegründung widersprach dem Vorwurf in allen Punkten. „Ratio der Volksgesetzgebung ist die materielle Gesetzesänderung, nicht das Formulierungsdetail oder die Schaffung einer bestimmten Gesetzessystematik“, sagte Heßler. Ferner werde nicht, wie von der AfD behauptet, in die Eigentumsrechte der Landwirte eingegriffen. Vielmehr seien der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt durch Auflagen für Landwirte „legitim und verhältnismäßig“.
„Es ist für uns schwer nachvollziehbar. Wir prüfen, ob wir jetzt vielleicht noch weitere Schritte ergreifen werden“, sagte der bisherige AfD-Fraktionschef Ulrich Singer. Er sprach von einem schwarzen Tag für die Landwirte in Bayern und einer Aushöhlung sowie Beseitigung der Basisdemokratie. Dagegen feierte die Initiatorin des Volksbegehrens und ÖDP-Landeschefin Agnes Becker die Entscheidung. Nun müsse die Staatsregierung endlich in die Umsetzung gehen. dpa