Leipzig/München – Der Freistaat Bayern muss Umweltschäden an Mooren sanieren, die durch den Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen großflächig trockengefallen sind. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Nichtzulassungsbeschwerde des Freistaates gegen ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zurückgewiesen. Der VGH hatte den Freistaat im vorigen Jahr verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergreifen zu lassen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts sei ein großer Erfolg für den Naturschutz in Bayern, erklärte Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz (BN). „Nach jahrelanger Verzögerungstaktik muss der Freistaat nun endlich handeln und den Schaden sanieren.“ Obwohl der Tunnelbau bereits weit fortgeschritten sei, gehe man davon aus, dass eine Sanierung weiterhin technisch möglich ist und die Schäden behoben werden können.
Der Streit zwischen den Umweltschützern und den bayerischen Behörden währte seit 2014. Während des Baus des Kramertunnels war Grundwasser in den Stollen eingedrungen. Nach Darstellung des BN sank der Grundwasserspiegel am Berg dadurch deutlich ab, wodurch überregional bedeutsame Feuchtbiotope zu erheblichen Anteilen trockengefallen und europäisch geschützte Biotopkomplexe zerstört worden seien. Der Verband klagte Sanierungsmaßnahmen ein. Der Kramertunnel ist ein von vielen Bürgern sehnsüchtig erwartetes und von anderen scharf kritisiertes Großprojekt zur Ortsumfahrung von Garmisch-Partenkirchen. Seit Mitte August ruht wegen Zahlungsunstimmigkeiten mit der Baufirma der Tunnelbau. dpa