Adventszeit ist Glühweinzeit! Welche Zutaten und Nährwerte das alkoholhaltige Heißgetränk enthält, muss ab Dezember genau angeben werden. Auf diese gesetzliche Neuregelung hat am Montag in München der VerbraucherService Bayern (VSB) hingewiesen. Laut Mitteilung wird der klassische Glühwein aus rotem oder weißem Traubenwein unter Zugabe von verschiedenen Gewürzen wie Zimt, Gewürznelken, Sternanis und Zucker oder anderen Mitteln zum Süßen hergestellt. Auch Aromen und Farbstoffe seien zulässig. Der Alkoholgehalt müsse mindestens sieben Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumenprozent aufweisen. Aufgrund des Alkoholgehalts sei ein Zutatenverzeichnis bisher keine Pflicht gewesen. VSB-Ernährungsexpertin Bianca Schürger macht darauf aufmerksam, dass durch den hohen Zucker- und Alkoholgehalt alle Glühweinsorten relativ viele Kalorien haben: „Ein Becher mit 200 Millilitern Inhalt hat im Durchschnitt 180 Kilokalorien und ist somit nur für den gelegentlichen Genuss geeignet.“ Der VSB Bayern weist darauf hin, dass in Deutschland durchschnittlich pro Jahr und Kopf, vor allem im November und Dezember, ein halber Liter Glühwein getrunken werde.