Traunstein – Ein Paar aus dem Kreis Traunstein mietete den Innenhof des Schlosses Amerang für seine Hochzeit – und erlebte ein Fiasko (wir berichteten). Am Abend des 7. August 2021 zog ein Unwetter auf, die Überdachung hielt den Regenfluten nicht stand. Die Hochzeitsgesellschaft musste in eine Remise flüchten. Der Fall landete gestern vor dem Landgericht Traunstein. Die Kläger fordern Kostenminderungen sowie Schadensersatz in Höhe eines ursprünglich fünfstelligen, aber bereits reduzierten vierstelligen Betrags. Der Schlosseigentümer zeigte sich gestern über seinen Anwalt zur Zahlung eines noch nicht bezifferten Betrags bereit. Einen Teil müsste der Beklagte aus eigener Tasche bezahlen, einen anderen Teil dessen Haftpflichtversicherung. Diese berief sich bis jetzt allerdings auf „höhere Gewalt“ und lehnte jede Erstattung ab. Zentral ist die Frage, ob der Sturm ein „normales“ oder ein „extremes“ Unwetter war, also ob man damit rechnen musste oder ob es unvorhersehbar war. Dazu hörte die Vorsitzende Richterin gestern einen Feuerwehrmann, der von zahlreichen Einsätzen an dem Abend berichtete. Es sei kein „normales Gewitter“ gewesen. Zu einer Minderung der Kosten sei ein Gutachten erforderlich, sagte die Richterin: „Die Beklagtenseite müsste die Frustration der Kläger verstehen und einen gewissen Ausgleich und Wiedergutmachung leisten.“ Das Gericht wird einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Wird er nicht akzeptiert, geht die Verhandlung am 18. 12. weiter. M. KRETZMER-DIEPOLD