Satzung für Solaranlagen geändert

von Redaktion

Balkonkraftwerke künftig in Teilen von Lenggries erlaubt

Lenggries – Nach vielen Schlagzeilen und harschen Diskussionen hat der Gemeinderat von Lenggries (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) nun die Ortsgestaltungssatzung geändert und das Anbringen von kleinen Solaranlagen auf Balkonen möglich gemacht. Allerdings nicht überall im Ort.

Es gab zwei alternative Beschlussvorschläge. Der erste sah vor, dass die Anlagen weiterhin unzulässig sind, in „begründeten Einzelfällen bei überzeugender Einbindung in die Architektur“ aber Ausnahmen möglich seien. Dieser Vorschlag war im Januar bereits einmal mit breiter Mehrheit abgelehnt worden. Den Gegnern ging der Vorschlag zu weit, den Befürwortern nicht weit genug. Der alternative Vorschlag sieht vor, dass die Anlagen nur im Dorfkern und denkmalgeschützten Bereichen von Lenggries unzulässig sind.

Der zweite Vorschlag kam bei den Gemeinderäten besser an. Die Regelung sei klarer, eindeutig und für den Bürger verständlich, argumentierten die Gemeinderäte. Einige sahen aber in der anderen Variante mehr Möglichkeiten – auch wenn dann jeder Antrag einzeln geprüft werden müsste. Das Ergebnis der Abstimmung war allerdings recht eindeutig: 19 Gemeinderäte sprachen sich für den zweiten Vorschlag aus, nachdem Balkonkraftwerke künftige außerhalb des Ortskerns und der denkmalgeschützten Bereiche zulässig sind. Nur sechs stimmten für Vorschlag eins. va

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