Von Vater und Bruder mit dem Tod bedroht

von Redaktion

Augsburg – Ein Mädchen war das Opfer, die Täter waren der eigene Vater und der große Bruder. Angesichts dieses Dramas fand die Vorsitzende Richterin Claudia Kögel in ihrem Urteil gestern klare Worte: „Man kann das nicht anders als Martyrium beschreiben“, sagte sie zu dem Leiden der Tochter. Nach zahlreichen Züchtigungen und Bedrohungen der Jugendlichen sind die beiden Männer erneut in Augsburg zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Der 45-jährige Vater bekam dreieinhalb Jahre Haft, der 24 Jahre alte Bruder drei Jahre.

Die Angeklagten hatten ein Familientribunal abgehalten. Während das Mädchen in der Ecke kauern musste, wurde über ihre Tötung beraten. Außerdem sollte sie einen Abschiedsbrief schreiben, um die Tat als Suizid aussehen zu lassen. Die 17-Jährige konnte zum Jugendamt flüchten und wird inzwischen an einem geheimen Ort vor der Familie versteckt. Grund für die im Frühjahr 2022 ausgesprochenen Morddrohungen war, dass das Mädchen einen Freund hatte, mit dem die jesidische Familie nicht einverstanden war.

Der Verteidiger des Vaters versuchte in seinem Plädoyer, alles zu relativieren. Über die Gewalttat sei nur gesprochen worden. Es sei nie darum gegangen, das Mädchen wirklich umzubringen. „Das wäre nie passiert“, meinte er. Die Richterin hielt nichts von einer Verharmlosung, das Mädchen habe sicherlich „heftige Todesangst“ gehabt. Dem Vater hielt sie vor, dass er bei seiner elterlichen Fürsorgepflicht völlig versagt habe. Er hätte seine Tochter schützen müssen, aber: „Sie waren die Gefahr und die Bedrohung für ihr Kind!“ Die Tochter werde ihr Leben lang leiden, betonte Kögel. Für ihr neues, anonymes Leben habe sie ihre gesamte Familie und ihren Freundeskreis aufgeben müssen. Sie sei ein „tapferes Mädchen“, das sich rechtzeitig Hilfe gesucht habe, sagte die Richterin. Sie hatte vorher klargemacht, dass sie keine Chance auf eine Bewährungsstrafe sehe. Letztlich konnte der misshandelten Jugendlichen eine weitere Zeugenaussage vor Gericht erspart werden. Erkennbare Reue hatte in dem Verfahren nur der Bruder gezeigt. Er entschuldigte sich mehrfach bei seiner nicht anwesenden „kleinen Schwester“ und hat ihr 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Nach der Haft will er 14 000 Euro in Raten überweisen. Der Vater entschuldigte sich nur knapp.  dpa

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