München – Seit 2019 hat Lothar Matthäus sich schon fünf Verkehrsdelikte in der Landeshauptstadt zuschulden kommen lassen: Mit Handy am Steuer war er von der Polizei erwischt worden – oder wegen zu hoher Geschwindigkeit. So auch bei seinem sechsten Verstoß am 8. Mai, der Matthäus nun teuer zu stehen kommen könnte. Ist gar Lothars Lappen weg? Das fürchtet der Fußball-Star – gegen einen Bußgeldbescheid hatte er Einspruch eingelegt, deshalb ging der Fall zum Amtsgericht, wo Matthäus aber selbst nicht erschien, sondern sich am Freitag von Anwalt Michael Brand vertreten ließ.
Der Fall: Morgens gegen acht Uhr wollte Matthäus seinen Sohn Anfang Mai zur Schule bringen. Weil Stau war, fuhr er über die Ungerer- auf die Leopoldstraße. Vor Ort wurde er mit 54 km/h geblitzt. Erlaubt waren 30 Stundenkilometer. Ein Eigentor von Matthäus, der die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen haben will – ein Laster habe die Sicht auf das Schild an der Kreuzung versperrt, das Tempolimit kenne er nicht.
Dumm nur: Wenige Meter entfernt stehen weitere 30-Schilder. „Die hätte er sehen können“, kritisierte Amtsrichterin Englert. „Und wenn es der Schulweg des Sohnes ist, kennt Herr Matthäus diese Strecke auch.“ Abzüglich der Toleranz bleiben für ihn 21 Stundenkilometer zu viel – die Schuld gestand er ein.
Macht im Ergebnis 115 Euro Bußgeld plus einen Punkt im Verkehrsstrafregister. „Ich habe mal die Punkte bei Ihrem Mandanten gezählt. Da wird es jetzt eng“, sagte die Richterin. Die Grenze von acht Punkten habe Matthäus noch nicht gerissen, doch zum Fahrverbot könnte es trotzdem kommen. Denn Englert rügte die Beharrlichkeit von Matthäus’ Verkehrsverstößen – laut Gesetz können Wiederholungstäter sogar bis zu drei Monate aus dem Verkehr gezogen werden. Gnadenfrist für Matthäus: Erst am 16. Januar wird das Gericht seinen Fall entscheiden. A. THIEME