Tandler räumt unter Tränen Fehler ein

von Redaktion

München – Unter Tränen hat die Angeklagte Andrea Tandler vor dem Landgericht München II Fehler und Versäumnisse bei der Versteuerung ihrer Millionen-Provisionen eingeräumt. Den Vorwurf, vorsätzlich Gewerbe-, Einkommen- und Schenkungsteuer hinterzogen zu haben, wies sie am Dienstag allerdings erneut zurück.

Konkret räumte Tandler unter anderem ein, sie und ihr Geschäftspartner N. seien insbesondere zu Beginn ihrer Geschäfte nicht so oft in einem Büro in Grünwald (Kreis München) gewesen, „wie wir es hätten sein müssen“. Viele Maskendeals seien im Restaurant von N. eingefädelt worden, das wegen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 geschlossen war.

Dies ist relevant, weil die Anklage Tandler unter anderem vorwirft, sie habe die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München versteuert, sondern in Grünwald – dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Sie und ihr Geschäftspartner hätten aber „nicht nur ein reines Briefkastenbüro“ in Grünwald gehabt, argumentierte Tandler. „Sondern leider kam eins zum anderen.“ Dies solle keine Rechtfertigung sein, „denn ich habe inzwischen verstanden, dass wir auch insoweit Fehler gemacht haben“, sagte die Angeklagte. „Wir hätten das Finanzamt unverzüglich darüber aufklären müssen, als das mit dem eigenen Büro in Grünwald nicht auf Anhieb so geklappt hat, wie wir es ursprünglich geplant hatten. Ich entschuldige mich ausdrücklich für diese Versäumnisse.“ Mittlerweile gebe es „weit fortgeschrittene“ Gespräche mit dem Finanzamt über eine Nachversteuerung – vermutlich werde nur „geschätzt zehn bis 15 Prozent“ der Gewerbesteuer auf Grünwald entfallen.

Zum Anklagevorwurf, auch Einkommensteuer in Millionenhöhe hinterzogen zu haben, sagte Tandler, es sei ihr nie darum gegangen, „ein fragwürdiges Konstrukt zur Steuerersparnis zu wählen“. Mit der gewählten GmbH sei es nur um einen Stundungseffekt gegangen, aber nicht um eine Reduzierung der endgültigen Steuer. „Ich hätte nie gedacht, dass insoweit etwas hätte falsch sein können.“ Tandler verwies darauf, dass man damals eine große Münchner Steuerkanzlei eingeschaltet habe, sagte aber auch: „Aber am Ende weiß ich auch, dass ich die Steuererklärung abgebe und für deren Richtigkeit stehe.“

Die Anklage wirft Tandler vor, Millionen-Provisionen rechtswidrig nicht als Einzelperson, sondern über eine Firma versteuert zu haben. Zudem soll N. die Hälfte der Gesellschaftsanteile einer damals neu gegründeten GmbH erhalten haben, obwohl er zuvor nichts eingebracht habe. Darauf gründet der Vorwurf der Schenkungsteuerhinterziehung. Tandler räumte ein, dass ihr Anteil an der Vermittlung der Maskengeschäfte „objektiv“ größer gewesen sei als der ihres Geschäftspartners. Nur ihre Kontakte hätten damals zu Abschlüssen geführt. Daher sei sie „die treibende Kraft“ gewesen. Sie sei überzeugt gewesen, dass N. die Hälfte der Provisionen zugestanden habe, sehe nun aber ein, dass das falsch gewesen sei.

Insgesamt soll Tandler 23,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, davon 8,2 Millionen Gewerbesteuer. Das Verfahren steuert womöglich auf ein rasches Ende zu: Für Dienstagnachmittag war ein nicht-öffentliches Gespräch über eine Verständigung geplant – um den Prozess abzukürzen und die Strafe zu reduzieren.  mm/dpa

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