125 Impfschäden anerkannt

von Redaktion

Noch 151 Klagen anhängig – außerdem viele Zivilklagen

Bayreuth – Rund drei Jahre nach Impfstart gegen das Coronavirus ist ein dauerhafter impfbedingter Gesundheitsschaden bisher bei 125 Menschen in Bayern anerkannt worden. Zudem sind 151 Klageverfahren vor den Sozialgerichten gegen den Freistaat anhängig, mit denen sich Betroffene gegen einen abgelehnten Bescheid wehren.

In den Verfahren vor den Sozialkammern geht es um staatliche Versorgungsleistungen. Dort waren zwölf Klagen zurückgenommen worden, in fünf Fällen wurden Klagen vom Gericht abgewiesen.

Zugleich gibt es zahlreiche Zivilklagen an bayerischen Gerichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld – Klagegegner ist hier jeweils der Hersteller eines Corona-Impfstoffs. Über eine rechtskräftige Entscheidung einer Zivilkammer ist bisher öffentlich nichts bekannt.

Seit Start der Impfkampagne wurden im Freistaat nach Angaben des Robert-Koch-Instituts knapp 29,5 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht. Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Die Wirksamkeit der Impfstoffe ist wissenschaftlich erwiesen. Häufig gibt es vorübergehende Reaktionen wie den „Impfarm“ oder Kopfschmerzen, äußerst selten hingegen schwerwiegende Nebenwirkungen. Als Impfkomplikation sieht das Paul-Ehrlich-Institut eine nach der Impfung auftretende unerwünschte Reaktion, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Impfung stehen könnte und über eine reine Impfreaktion hinausgeht. Die Schädigung müsse dauerhaft, also mindestens sechs Monate vorliegen. Normale Reaktionen auf eine Impfung seien keine Dauerschäden.  dpa

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