München – Kurz vor Weihnachten kommt plötzlich Bewegung in die juristische Aufarbeitung des Zugunglücks vom 3. Juni 2022 in Garmisch-Partenkirchen. Die Staatsanwaltschaft München II erhebt nach Informationen der dpa Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen drei Mitarbeiter der Deutschen Bahn. Ob es zu einem Prozess kommt, liegt in Händen des zuständigen Richters am Landgericht.
Bei dem Bahnunfall waren fünf Menschen ums Leben gekommen, 78 wurden schwer verletzt. Die Ermittlungen dauern schon eineinhalb Jahre. Bereits im Juni 2022 hatten die Fahnder von Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Konzerns gesprochen. Worum es in den Anklagen geht, darüber hüllt sich die Staatsanwaltschaft in Schweigen. Dem Vernehmen nach geht es aber um den Fahrdienstleiter, der für den reibungslosen Verlauf des regionalen Schienenverkehrs im Werdenfels-Netz sorgen muss, sowie den leitenden Streckenverantwortlichen und dessen Vertreter, die sogar noch übergeordnet sind und grundsätzlich für den betriebstauglichen Zustand der Strecke einstehen müssen. Die Vorwürfe gehen nun alle in Richtung Fahrlässigkeit.
Der Fahrdienstleister ist laut Insidern schon am Vortag, aber offenbar auch am Tag der Entgleisung von Lokführern über Probleme an der späteren Unglücksstelle im Bereich des Gewerbegebiets Loisachauen informiert worden. Die Verantwortlichen für die Strecken hatten die DB Netz AG offenbar sehr wohl über die misslichen Zustände des Gleiskörpers der Werdenfels-Bahn in Kenntnis gesetzt, worauf der Konzern mit angekündigten Sanierungsmaßnahmen reagierte. Die waren aber erst für die Woche nach dem tragischen Zwischenfall angesetzt. Im Raum steht nun, dass es womöglich zu einer Sperrung der Strecke bis zu diesem Zeitpunkt hätte kommen müssen. Ob die vorliegenden Erkenntnisse ausreichend für die Eröffnung eines Prozesses sind, wird sich zeigen.
Nicht abschließend geklärt ist bisher auch die Ursache für das Unglück kurz vor Pfingsten 2022. In dem zum Jahrestag im Sommer veröffentlichten Zwischenberichts des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung werden die Betonschwellen aufgeführt. Ein Mangel am Oberbau sei der Hauptgrund für die Entgleisung. Es gibt Stimmen, die das anzweifeln und das Problem im durchnässten und instabilen Bahndamm sehen. Der Abschlussbericht des Bundesamtes steht noch aus. Zahlreiche Gutachten sind bereits angefertigt worden, die Unfallstelle ist immer noch mit Sensoren ausgestattet. Mittlerweile rollt der Verkehr wieder auf der Werdenfels-Strecke – bis auf den Abschnitt von Garmisch-Partenkirchen bis Mittenwald. CHRISTIAN FELLNER