Offiziell ab dem 28. Dezember dürfen Böller und Raketen verkauft werden. Dafür gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Böller und Raketen müssen behördlich überprüft und zugelassen werden. Käufer erkennen die Zulassung an der Registriernummer und dem CE-Zeichen. Besondere Vorsicht sollten Feuerw
Dieser Artikel (ID: 1981661) ist am 28.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).