Offiziell ab dem 28. Dezember dürfen Böller und Raketen verkauft werden. Dafür gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Böller und Raketen müssen behördlich überprüft und zugelassen werden. Käufer erkennen die Zulassung an der Registriernummer und dem CE-Zeichen. Besondere Vorsicht sollten Feuerwerksfreunde bei Online-Käufen walten lassen, raten Verbraucherschützer. Dort ließen dubiose Anbieter ihre Pyrotechnik mitunter mit gefälschten Prüfzeichen als legal erscheinen. Ein Blick ins Impressum des Anbieters kann sich daher lohnen – ein Firmensitz in Deutschland schafft Vertrauen. Verkauft ein Shop bereits vor dem offiziellen Verkaufsstart, kann das ein Indiz sein, lieber die Finger davon zu lassen.