Traunstein – Im Zivilprozess gegen das Münchner Erzbistum um Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen hat das Landgericht Traunstein den Termin für die mündliche Verhandlung am 10. Januar bestätigt. Der Kläger werde bei diesem Termin persönlich angehört, hieß es. Weil Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XIV. weiterhin nicht ermittelt werden konnten, bleibe die zivile Feststellungsklage in diesem Fall ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Zum Verhandlungstermin Anfang Januar soll ein vom Gericht angeordnetes psychiatrisches Gutachten vorliegen. Mit ihm soll geklärt werden, ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat die Ursache für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit ist. Das Erzbistum hatte in einer Verhandlung im Juni die Abweisung der Klage beantragt. Der Betroffene fordert 300 000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum. Andreas Perr, ein Opfer des früheren Priesters Peter H., hat eine Feststellungsklage eingereicht – unter anderem gegen den früheren und an Silvester vor einem Jahr verstorbenen Papst Benedikt XVI. epd/cm